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  ...bin ich in den besten Händen?  
     
 

Unser Gesundheitssystem zählt zu einem der besten der Welt. Modernste medizinische Geräte, Erfahrung und Wissen der MedizinerInnen und neueste Behandlungsmethoden stehen jedem Österreicher uneingeschränkt zur Verfügung. Die meisten Untersuchungen und Behandlungsmethoden werden von den Kassen bezahlt.

Für die Österreichische Krebshilfe stellt der Zugang zu all diesen Errungenschaften ein Grundrecht jedes Menschen dar, das es mit aller Kraft auch zu erhalten gilt. Eine wichtige Voraussetzung für eine gute Behandlung ist jedoch auch ein vertrauensvolles Arzt-Patienten Verhältnis. Dies ist immer dann gegeben, wenn ausreichend auf Ihre Fragen eingegangen wird und Sie die gewünschten Informationen erhalten. Egal ob es um eine Früherkennungsuntersuchung oder die Behandlung einer Krankheit geht. Die Art und Weise wie Ihr Arzt mit Ihren Fragen umgeht und deren Beantwortung ist ein Qualitätskriterium und schafft Vertrauen (oder nicht).

Es liegt in der Natur der Menschen, dass es mitunter auch vorkommen kann, dass Sie mit Ihrem behandelnden Arzt einfach keine „Chemie“ haben. Wenn dies der Fall ist oder Ihr Arzt nicht in ausreichender Art und Weise auf Ihre Fragen eingeht, dann nützen Sie die Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen.

Patientenrechte: Wußten Sie das?

Die Patientenrechte regeln den Umgang zwischen dem Patienten und seinen Helfern klar und umfassend, ausgehend von angeborenen Bedürfnissen und den Grundrechten des Menschen und umfassen eine Vielzahl von Punkten, die Ihnen vielleicht in der Form gar nicht bewusst waren: Ihr Arzt muss Sie so informieren, wie es Ihrem Krankheitszustand, Ihrer Persönlichkeit und Ihrer momentanen Verfassung entspricht. Er muss auf Ihre Fragen eingehen und seine Aussagen für Sie verständlich formulieren. Außerdem haben Sie immer das Recht auf Einsicht in Ihre Krankengeschichte, eine Abschrift oder Kopie Ihres Krankenaktes, bestmögliche Schmerztherapie, Kontakte und Besuche, seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung, bestmögliche Wahrung Ihrer Intimsphäre, eine möglichst kindgerechte Ausstattung der Krankenzimmer und Rücksichtnahme auf einen allgemein üblichen Lebensrhythmus und auch auf ein Sterben in Würde.

Bemerkenswert ist auch der Schutz und die Informationspflicht für Jugendliche: Kinder und Jugendliche müssen je nach ihrem Entwicklungsstand zusätzlich zu ihren gesetzlichen Vertretern informiert werden.

Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Sie dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung medizinisch behandelt werden. Sollte bei einer Erkrankung die Möglichkeit bestehen, dass Sie über Ihre Behandlung nicht mehr selbst entscheiden können, können Sie im Vorhinein in einer Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungsschritte Ihre Ärzte bei Ihnen setzen oder unterlassen sollen. Sie können auch Vertrauenspersonen bestimmen, die in allfällige Entscheidungen einbezogen werden müssen.

Ihr Recht auf Information

über Ihren Gesundheitszustand, über alle Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung, über bekannte Risiken und Folgen von Untersuchungen und Behandlungen, über Ihre erforderliche Mitwirkung und Lebensführung für eine erfolgreiche Behandlung und etwaigenfalls auch über die Ihnen voraussichtlich entstehenden Kosten (falls überhaupt).

Für weitere Informationen steht Ihnen die Patientenanwaltschaft in Ihrem Bundesland oder die Österreichische Krebshilfe jederzeit zur Verfügung.

 
 
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