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Unser Gesundheitssystem zählt zu einem der besten der Welt.
Modernste medizinische Geräte, Erfahrung und Wissen der MedizinerInnen
und neueste Behandlungsmethoden stehen jedem Österreicher
uneingeschränkt zur Verfügung. Die meisten Untersuchungen
und Behandlungsmethoden werden von den Kassen bezahlt.
Für die Österreichische Krebshilfe stellt der Zugang
zu all diesen Errungenschaften ein Grundrecht jedes Menschen dar,
das es mit aller Kraft auch zu erhalten gilt. Eine wichtige
Voraussetzung für eine gute Behandlung ist jedoch auch
ein vertrauensvolles Arzt-Patienten Verhältnis. Dies
ist immer dann gegeben, wenn ausreichend auf Ihre Fragen eingegangen
wird und Sie die gewünschten Informationen erhalten. Egal
ob es um eine Früherkennungsuntersuchung oder die Behandlung
einer Krankheit geht. Die Art und Weise wie Ihr Arzt mit Ihren
Fragen umgeht und deren Beantwortung ist ein Qualitätskriterium
und schafft Vertrauen (oder nicht).
Es liegt in der Natur der Menschen, dass es mitunter auch vorkommen
kann, dass Sie mit Ihrem behandelnden Arzt einfach keine Chemie
haben. Wenn dies der Fall ist oder Ihr Arzt nicht in ausreichender
Art und Weise auf Ihre Fragen eingeht, dann nützen Sie die
Möglichkeit, eine Zweitmeinung einzuholen.
Patientenrechte: Wußten Sie das?
Die Patientenrechte regeln den Umgang zwischen dem Patienten
und seinen Helfern klar und umfassend, ausgehend von angeborenen
Bedürfnissen und den Grundrechten des Menschen und umfassen
eine Vielzahl von Punkten, die Ihnen vielleicht in der Form gar
nicht bewusst waren: Ihr Arzt muss Sie so informieren, wie es
Ihrem Krankheitszustand, Ihrer Persönlichkeit und Ihrer momentanen
Verfassung entspricht. Er muss auf Ihre Fragen eingehen und seine
Aussagen für Sie verständlich formulieren. Außerdem
haben Sie immer das Recht auf Einsicht in Ihre Krankengeschichte,
eine Abschrift oder Kopie Ihres Krankenaktes, bestmögliche
Schmerztherapie, Kontakte und Besuche, seelsorgerische Betreuung
und psychologische Unterstützung, bestmögliche Wahrung
Ihrer Intimsphäre, eine möglichst kindgerechte Ausstattung
der Krankenzimmer und Rücksichtnahme auf einen allgemein
üblichen Lebensrhythmus und auch auf ein Sterben in Würde.
Bemerkenswert ist auch der Schutz und die Informationspflicht
für Jugendliche: Kinder und Jugendliche müssen je nach
ihrem Entwicklungsstand zusätzlich zu ihren gesetzlichen
Vertretern informiert werden.
Ihr Recht auf Selbstbestimmung
Sie dürfen grundsätzlich nur mit Ihrer Zustimmung medizinisch
behandelt werden. Sollte bei einer Erkrankung die Möglichkeit
bestehen, dass Sie über Ihre Behandlung nicht mehr selbst
entscheiden können, können Sie im Vorhinein in einer
Patientenverfügung festlegen, welche Behandlungsschritte
Ihre Ärzte bei Ihnen setzen oder unterlassen sollen. Sie
können auch Vertrauenspersonen bestimmen, die in allfällige
Entscheidungen einbezogen werden müssen.
Ihr Recht auf Information
über Ihren Gesundheitszustand, über alle Möglichkeiten
zur Diagnose und Behandlung, über bekannte Risiken und Folgen
von Untersuchungen und Behandlungen, über Ihre erforderliche
Mitwirkung und Lebensführung für eine erfolgreiche Behandlung
und etwaigenfalls auch über die Ihnen voraussichtlich entstehenden
Kosten (falls überhaupt).
Für weitere Informationen steht Ihnen die Patientenanwaltschaft
in Ihrem Bundesland oder die Österreichische Krebshilfe jederzeit
zur Verfügung.
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