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Grundlagen:
Unter Strahlentherapie versteht man die Anwendung von energiereichen
Strahlen (ionisierenden Strahlen) zur Therapie von Tumorerkrankungen
.Strahlen bewirken bei Durchgang durch Luft oder Materie die Bildung
elektrisch geladener Teilchen (Ionen) von Atom-Molekülgröße.
Ionen entstehen durch Abspaltung oder Anlagerung von Elektronen.
In der Natur vorkommende ionisierende Strahlen sind kurzwellig
und besonders energiereich. Für die Therapie stehen zwei
Arten von ionisierender Strahlen zur Verfügung: Elektromagnetische
Photonenstrahlung und Teilchen -(Korpuskular-) Strahlung.
Zur Photonenstrahlung zählen (ultraharte) Röntgenstrahlen
und Gammastrahlen. Röntgenstrahlen entstehen durch den Aufprall
beschleunigter Elektronen im Vakuum auf Metall. Gammastrahlen
gehen direkt von einem angeregten Atom aus und entstehen beim
Zerfall instabiler Atomkerne. Ultraharte Röntgenstrahlen
sind hochenergetisch und werden in Kreis- und Linearbeschleunigern
erzeugt. Teilchenstrahlung umfasst Strahlen die aus beschleunigten
Bausteinen der Atome (Elektronen, Neutronen, Protonen) bestehen
und durch Beschleuniger erzeugt werden.
Man unterscheidet zwischen Röntgen-, Telekobalt- und Neutronentherapie,
je nach Art der eingesetzten Strahlentherapiegeräte
Historische Entwicklung:
Mit der Entdeckung der Röntgenstrahlen durch C.W.Röntgen
(1895) und der Radioaktivität durch Becquerel (1896) und
der erstmaligen Anwendung beim Patienten durch Leopold Freund
(1896) in Wien, wurde die Basis für die Strahlentherapie
geschaffen. Bereits damals erkannte man den wachstumshemmenden
Einfluss von Strahlen auf Tumoren und es wurden die ersten Röntgenbestrahlungsgeräte
zur Therapie von Krebserkrankungen erfolgreich eingesetzt. An
der Universität Wien wurden das Fach medizinische Radiologie
bereits 1904 von Freund, Kienböck, Holzkecht gelehrt und
durch die Studien dieser Persönlichkeiten wurden bahnbrechende
Entdeckungen gemacht .
Nach 1950 wurden die ersten Hochvoltgeräte, die eine exakte
Dosismessung und Applikation (Dosimetrie) und damit eine exakte
und wirkungsvolle Strahlenbehandlung ermöglichten entwickelt.
Die Strahlentherapie ist als eigenständige Disziplin (Radio-Onkologie)
ein relativ junges Fach. Erst seit Ende der 80er-Jahre gibt es
den Facharzt für Strahlentherapie. In den letzten Jahrzehnten
wurde die Strahlentherapie Gegenstand von intensiven Forschungen
von Ärzten, Biologen und Physikern und erfuhr eine rasante
Weiterentwicklung. Mit den Linearbeschleunigern wurde schließlich
die Vorrausetzung geschaffen, auch in der Tiefe des Körpers
gelegene Tumoren gezielt zu behandeln.
Moderne Bestrahlungsgeräte sind technisch äußerst
kompliziert aufgebaut. Sie werden deshalb täglich vor Inbetriebnahme
von einem Physiker überprüft, der umfangreiche Messungen
durchführt. Außerdem verfügen die Bestrahlungsgeräte
über eine Vielzahl von Sicherungen. So gibt das
Gerät die Bestrahlung nur dann frei, wenn sämtliche
Einzelheiten (z.B. Größe des Feldes, Winkel, Bestrahlungszeit)
genau mit den geplanten und im Computer gespeicherten Daten übereinstimmen.
Bestrahlungsgeräte und Strahlenarten:
Es gibt verschiedene Bestrahlungsgeräte; am häufigsten
werden Linearbeschleuniger verwendet, vereinzelt auch noch Telekobaltgeräte.
Der Linearbeschleuniger liefert zwei Arten von Strahlung:
- Ultraharte Röntgenstrahlen (Photonenstrahlung, höhere
Energie) vor allem für tiefliegende Tumoren.
- Elektronenstrahlung: (negativ geladene Teilchen) zur speziellen
Behandlung von Tumoren die in oder wenige Zentimeter unter der
Haut liegen. Elektronen werden im Gewebe stark gebremst und
dringen nicht tief ein. Dadurch wird das darunter liegende Gewebe
und die Organe vor Strahleneinwirkung geschützt.
Telekobaltgeräte:
Sie produzieren Gammastrahlen (Telegammageräte) und sind
für tief und halbtief gelagerte Tumoren geeignet.
Biologische Grundlagen der Strahlenwirkung:
Trifft ionisiernde Strahlung auf Materie, so kommt es zwischen
den Beiden zu komplexen Wechselwirkungen wodurch verschiedene
physikalische, chemische und biologische Phänomene ausgelöst
werden (Strahlenbiologische Wirkungskette).
In jeder Zelle befindet sich ein Zellkern der als Kommandozentrale
und entscheidet, ob und wann sich eine Zelle teilt. Im Zellkern
ist die Schlüsselsubstanz für die Vererbung, die sog.
Desoxyribonukleinsäure (DNS) enthalten. Dieses Molekül
ist schraubenförmig in Doppelsträngen angeordnet und
enthält sämtliche Erbinformationen. Strahlung kann die
"DNS-Schraube" in der Struktur derart verändern,
dass Zellen durch die entstehenden Doppelstrangbrüche, ihre
Teilungsfähigkeit verlieren und auch absterben (programmierter
Zelltod = Apoptose). Die Hauptwirkung von Strahlentherapie ist
die Störung oder Hemmung der Zellteilung durch Schädigung
der DNS. Dies kann durch direkte Einwirkung der Strahlung aber
auch durch Erzeugung und Freisetzung von kurzlebigen freien Radikalen
im Gewebe erfolgen.
Zellen verfügen jedoch über ein Reparatursystem
(spezielle Enzyme), die im Falle einer DNS-Schädigung - wie
eine Schere diese defekten Stellen ausschneiden und ersetzen.
Je ausgeprägter die Reparaturfunktionen eines Gewebes sind,
um so geringer ist die Strahlenempfindlichkeit. dh.: ein Gewebe
ist um so strahlenempfindlicher, je schlechter dieses "Reparatursystem"
funktioniert. Diese Fähigkeit zur Reparatur ist im gesunden
Gewebe wesentlich besser ausgeprägt, so dass die Strahlenwirkung
auf den Tumor weit größer ist als auf die umgebenden
gesunden Organe.
Gesundes Gewebe erholt sich meist wieder von Strahleneinwirkung,
während maligne Tumoren durch die Bestrahlung geschädigt
bzw. zerstört werden. Damit wird Tumorwachstum aber auch
die Streuung von Tumorzellen in andere Organe (Metastasenbildung)
verhindert.
Die Reparaturen im Normalgewebe werden durch biochemische Prozesse
ermöglicht, benötigen jedoch eine bestimmte Zeit. Daraus
ergibt sich auch die Notwendigkeit der Aufteilung der gesamten
Strahlendosis in mehrere Einzelsitzungen (Fraktionen).
Nach erfolgreicher Bestrahlungstherapie sterben Tumorzellen ab
und werden auch von körpereigenen Zellen (u.a. sog. Fresszellen=Makrophagen)
abgebaut und abgeräumt.
Anwendung der Strahlentherapie:
Strahlentherapie kann alleine oder in Verbindung mit Operation
und/oder Chemotherapie durchgeführt werden. Bei vielen Tumorarten
ist eine alleinige Strahlentherapie die zielführende Behandlung.
Unterschiedliche Tumor-erkrankungen erfordern auch unterschiedliche
Strahlenbehandlungen. Meist wird der Erkrankungsherd von außen
(extern) über die Haut - perkutane Therapie, Teletherapie
- über mehrere Strahlungsfelder bestrahlt. In manchen Fällen
werden Strahlenquellen kurzfristig tumornahe in Körperhöhlen
(Intracavitäre) und in/auf Organe (interstitielle Therapie)
gebracht; Diese Therapien (Bestrahlung von Innen) werden auch
als Brachytherapien (Afterloading = Nachladetherapien) bezeichnet.
Radioaktive Substanzen können aber auch für therapeutische
Zwecke eingenommen oder injiziert werden.
Die Dosiseinheit in der Strahlentherapie heißt Gray (gebräuchliche
Abkürzung Gy) nach dem Physiker L. H. Gray. Die für
eine Tumorvernichtung notwendige Dosis richtet sich nach der Strahlenempfindlichkeit
des entsprechenden Tumors und liegt meist zwischen 40 und 70 Gy.
Welche Gesamtdosis für den einzelnen Patienten und seine
Erkrankung angestrebt wird, legt der behandelnde Radioonkologe
in der Regel vor dem Behandlungsbeginn fest.
Diese Gesamtdosis wird in Einzelportionen aufgeteilt
(Fraktionierung). Diese betragen in der Regel 2 Gy, wobei Abweichungen
nach oben und unten möglich sind. Prinzipiell gilt die Regel:
je kleiner die Einzeldosis, um so verträglicher ist die Therapie
und um so geringer ist insbesondere das Risiko bleibender Spätkomplikationen.
Eine große Anzahl von Einzelbestrahlungen ist also nicht
als besonders "aggressive" Therapie zu betrachten, sondern
ist als besonders schonend zu werten.
Die Wirkungsweise dh die biologische Wirkung der Photonen- und
Teilchen(Elektronen-)strahlen (Strahlen herkömmlicher Therapiegeräte)
am Tumor ist jedoch ident: Wird die gleiche Strahlendosis aus
einem Linearbeschleuniger oder einem Telekobaltgerät in einem
Gewebe (Gewebestruktur) aufgenommen, so sind die erzielten Effekt
in dem jeweils bestrahlten Gewebe gleich. Die gewählte Strahlenart
hängt von der Tiefenausdehnung und Lokalisation des Tumors
ab.
Ziele der Strahlentherapie:
Kurative Strahlentherapie.
Dieser Therapieansatz hat die Heilung der Tumorerkrankung zum
Ziel. Kurative Strahlentherapie kann sowohl bei einem bestehenden
Tumor als auch vorbeugend durchgeführt werden; letzteres
wird dann verabreicht wenn befürchtet, dass z.B. im Operationsgebiet
noch vereinzelte Tumorzellen zurückgeblieben sind. Diese
sollen durch Bestrahlung vernichtet werden (adjuvante Strahlentherapie).
Einige Beispiele für die Heilung von sichtbaren Tumoren
durch eine alleinige Strahlentherapie: Lymphdrüsenkrebs,
Stimmbandkrebs, Hautkrebs und Prostatakrebs. Beispiele für
die adjuvante Bestrahlung: die Strahlentherapie nach organerhaltender
Operation bei Brustkrebs und die Nachbestrahlung bei Darmkrebs.
Die palliative Strahlentherapie hat das
Ziel Symptome zu lindern.
Durch Strahlentherapie kann eine Besserung tumorbedingter Symptome
und oft auch eine Lebensverlängerung erreicht werden. Vor
allem die Linderung der Schmerzen kann häufig durch diese
Therapie erreicht werden. Besonders gut auf Bestrahlung sprechen
Knochenmetastasen und dadurch verursachte Schmerzen an; in ca.
80 Prozent kann eine Linderung durch Bestrahlung erzielt werden.
In vielen Fällen kann der Knochen wieder aufgebaut und damit
auch Knochenbrüche verhindert werden. Ebenso häufig
können Atemnot, Schluckbeschwerden, Lähmungen, Harnstau,
Lymphstau oder Blutungen günstig beeinflusst werden.
Die palliative Strahlentherapie ist bei vielen Krebspatienten
eine sehr effektive Maßnahme zur Verbesserung der Lebensqualität.
Nebenwirkungen der Strahlentherapie:
Die Strahlentherapie ist eine lokale Maßnahme, deren Wirkung
sich somit in der Regel auf die Region des Bestrahlungsfeldes
beschränkt. So entsteht beispielsweise Haarausfall nur bei
Bestrahlung des Kopfes.
Akute Nebenwirkungen, d.h. solche, die bereits während der
Strahlentherapie auftreten sind von chronische Nebenwirkungen
= Spätreaktionen, die Monate bis Jahre nach der Therapie
auftreten können, zu unterscheiden.
Beispiele für akute Nebenwirkungen sind Schleimhautentzündungen
im Mund oder in der Speiseröhre bei Bestrahlung in der Kopf-Hals-Region,
Übelkeit oder Durchfälle bei Bestrahlung im Bauchbereich
oder Hautrötungen bei Bestrahlung der Brust. Beispiele für
Spätreaktionen sind Hautverfärbungen oder Verhärtungen
des Unterhautfettgewebes, Mundtrockenheit bei Bestrahlung der
Speicheldrüse, Änderung der Lungenfunktion oder Darmfunktion
bei Bestrahlung in diesen Bereichen.
Eine verbesserte Bestrahlungsplanung und -technik sowie kleinere
und damit verträglichere Einzeldosen, lassen heute solche
Nebenwirkungen seltener werden.
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