| In Österreich
sind verschiedenste Sonnenschutzmittel bei unterschiedlichen
Stellen wie Apotheken, Parfumerien, Drogerie- oder Supermärkten
erhältlich. Diese Fülle von Produkten macht die Entscheidung
für den Konsumenten nicht immer leicht.
Damit diese unterschiedlichen Produkte
leichter vergleichbar werden, hat die europäische Kommission
im Herbst 2006 eine Empfehlung herausgegeben. Darin wird die
Vereinheitlichung der Kennzeichnung der Wirksamkeit von Sonnenschutzmittel
beschrieben.
Folgende Kennzeichnung finden Sie nun auf den Sonnenschutzmittel:
Kennzeichnung des UVB-Schutzes
Der UVB-Schutz ist durch den Sonnenschutzfaktor (SPF = Sun Protection
Factor) charakterisiert. Die Empfehlung sieht dabei vor, nur
mehr den genormten SPF Wert zu verwenden und die Produkte je
nach SPF Wert einer Schutzkategorie zuzuordnen.
Die Schutzkategorien sind genormte verbale
Bezeichnungen (niedrig, mittel, hoch, sehr hoch), die dem Konsumenten
neben der traditionellen Angabe des SPF auch als Anhaltspunkt
für die richtige Wahl
des geeigneten Sonnenschutzmittels dienen.
| SPF |
Schutzkategorie |
| |
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| 6 |
niedriger Schutz |
| 10 |
niedriger Schutz |
| |
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| 15 |
mittlerer Schutz |
| 20 |
mittlerer Schutz |
| 25 |
mittlerer Schutz |
| |
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| 30 |
hoher Schutz |
| 50 |
hoher Schutz |
| |
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| 50 + |
sehr hoher Schutz |
Kennzeichnung des UVA-Schutzes
Seit heuer gibt ein genormtes
Logo den ausreichenden UVA-Schutz
des Produktes an.

Jedes Sonnenschutzmittel, auf dem Sie dieses Logo sehen, erfüllt
die Anforderungen im Bereich des vorgeschriebenen UVA-Schutzes.
Dieser Mindest-UVA-Schutz muss parallel zum Sonnenschutzfaktor
ansteigen. Je höher der SPF eines Produktes, desto höher
muss auch der darin enthaltene UVA-Schutz sein.
Das UVA-Logo besagt, dass der UVA-Schutzfaktor mindestens 1/3
des deklarierten SPF erreicht. Diese neue Kennzeichnung ersetzt die
bisherige Aussage »UVA-Schutz
erfüllt die australische Norm«.
Dadurch wird sichergestellt, dass Produkte
mit dem UVA-Logo die Haut umfassend vor UV-Strahlung schützen.
Haltbarkeit
Auf
allen Produkten, die länger als 30 Monate haltbar sind,
muss die Haltbarkeit nach dem Öffnen angegeben
werden. Dies erfolgt mit einem Symbol in Form eines offenen Cremetiegels
und der Angabe des Zeitraums in Monaten und/oder Jahren.
Dieses Symbol wurde im September 2003
von der Europäischen
Kommission in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten
und der Kosmetikindustrie angenommen.
Die Haltbarkeit gibt jenes Datum an,
bis zu dem das Produkt – sofern
es entsprechend aufgehoben wird – seine ursprüngliche
Qualität behält und nicht gesundheitsschädlich
ist.
Wasserfestigkeit
Die Angaben zur Wasserfestigkeit werden
in einer Richtlinie der COLIPA geregelt. Nach dieser Richtlinie
dürfen sich
alle Produkte wasserfest nennen, die nach einem standardisierten
Verfahren nach 2 x 20minütigem Aufenthalt im Whirlpool noch
mindestens 50% des vor der Testung applizierten Lichtschutzes
aufweisen können. Für das Prädikat »extra
wasserfest« muss dieser Test auf 4 x 20 Minuten ausgedehnt
werden.
Nachteilig dabei ist die große Spanne – denn als
wasserfest können sich alle Produkte nennen, die diesen
Test mit knapp 51% oder auch mit 99% bestehen. Der Konsument
kann hier leider keine genauere Unterscheidung treffen.
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