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Unterschied Sonne | Solarium

Künstliche UV-Bestrahlung setzt sich anders zusammen als die natürliche. Mit der Haut geht sie trotzdem nicht schonender um. Wer meint, Solariumbräune bereite die Haut wirksam auf den Sonnenurlaub vor, hat sich getäuscht. Auch bei gut bräunenden Personen erreicht der UV-Eigenschutz der Haut nicht mehr als SPF 4. Gewöhnen Sie Ihre Haut daher lieber erst im Urlaub langsam an die Sonne. Die künstliche Besonnung erhöht das Gesundheitsrisiko durch zusätzliche Strahlendosen und kann zum Entstehen von Hautkrebs beitragen.

Solarienverbot für Jugendliche

Seit 1. September 2010 müssen Solarienbetreiber und auch alle anderen Stellen, die Bräunungsgeräte aufgestellt haben - etwa Hotels, Bäder und Fitnessstudios - sicherstellen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu Solarien erhalten.

Bitte beachten Sie

Wenn Sie trotz der Risiken ins Solarium gehen wollen, dann beachten Sie bitte folgende Regeln:

  • Personen mit Hauttyp I ist die Benützung eines Solariums dringend abzuraten, da ihre Haut gegen UV-Strahlen sehr empfindlich ist und nicht braun wird.

  • Personen, die viele bzw. große Muttermale haben, in deren Familie ein Melanom aufgetreten ist und die bereits schwere Sonnenbrände hatten, sollten vor der Benützung eines Solariums ihren Hautarzt kontaktieren.

  • Personen, die bereits Hautkrebs oder eine Vorstufe davon hatten, die eine Strahlentherapie erhalten/erhielten oder die wegen einer Hautkrankheit eine medizinische UV-Therapie erhalten, ist die Benützung des Solariums eindringlich abzuraten.

  • Bei bestehenden Hautkrankheiten kann die Benützung des Solariums eine Verschlechterung der Symptome hervorrufen. Der behandelnde Arzt sollte in diesem Fall unbedingt vorher kontaktiert werden.

  • Bei der Einnahme von Medikamenten sollte unbedingt vor dem geplanten Solariumbesuch der behandelnde Arzt befragt werden, ob das Medikament die Lichtempfindlichkeit erhöht. Wenn dies der Fall ist, ist die Benützung des Solariums nicht erlaubt.

  • Das Gesundheitsrisiko steigt mit der Gesamtdosis der UV-Strahlung. Als Faustregel für eine risikoarme Benützung des Solariums gilt: nicht öfter als zweimal pro Woche oder 30 Mal pro Jahr. Darüber hinaus ist es wichtig, Bestrahlungspausen einzulegen.

  • Im Falle einer Solariumbenützung sollte immer eine Schutzbrille aus UV-undurchlässigem Plastik getragen werden.

Die Vornorm ÖNORM S 1132 regelt den Schutz vor UV-Strahlung im Solarium. Leider hat eine Norm keine Rechtsverbindlichkeit, sodass es dem Solariumbetreiber überlassen ist, ob die ÖNORM umgesetzt bzw. eingehalten wird.

 

 
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