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Diese Untersuchung ist vollkommen schmerzfrei und wird 1
mal jährlich ab dem 20. Lebensjahr empfohlen. In etwa
3 - 5 % aller Abstriche findet sich ein abklärungsbedürftiger
Befund. Dies bedeutet noch lange nicht, dass tatsächlich
eine Krebserkrankung vorliegt. Oft muß nur der Krebsabstrich
nach einer Infektionsbehandlung wiederholt werden. In jüngster
Zeit besteht auch die Möglichkeit, abklärungsbedürftige
Krebsabstrichbefunde durch einen Infektionsnachweis von HPV Viren
weiter abzuklären. Ziel dieser Maßnahme ist es, den
Frauen möglicherweise operative Eingriffe zu ersparen. In
Ergänzung zum Krebsabstrich kann die Kolposkopie (Untersuchung
des Gebärmutterhalses mit der Vergrößerungslupe)
durchgeführt werden, um so noch genauer Veränderungen
feststellen zu können.
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