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  Tastuntersuchung durch den Arzt  
     
 

Bei jeder gynäkologischen Untersuchung sollte auch eine Untersuchung der Brust vorgenommen werden.

Die Tastuntersuchung durch den Arzt wird derzeit von der Sozialversicherung nicht bezahlt. Eine Ausnahme stellt die Wiener Gebietskrankenkasse dar, die 1 x pro Jahr die Kosten für die Anleitung zur Selbstuntersuchung für Patientinnen ab dem 25. Lebensjahr übernimmt.

Nicht jeder Knoten, den Sie oder Ihr Arzt entdecken, muss bösartig sein. Oft handelt es sich um flüssigkeitsgefüllte Knoten (sogenannte Zysten) oder Drüsengewebsknoten (sogenannte Fibroadenome).

 
         
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