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Bei jeder gynäkologischen Untersuchung sollte auch eine
Untersuchung der Brust vorgenommen werden.
Die Tastuntersuchung durch den Arzt wird derzeit von der Sozialversicherung
nicht bezahlt. Eine Ausnahme stellt die Wiener Gebietskrankenkasse
dar, die 1 x pro Jahr die Kosten für die Anleitung zur Selbstuntersuchung
für Patientinnen ab dem 25. Lebensjahr übernimmt.
Nicht jeder Knoten, den Sie oder Ihr Arzt entdecken, muss bösartig
sein. Oft handelt es sich um flüssigkeitsgefüllte Knoten
(sogenannte Zysten) oder Drüsengewebsknoten (sogenannte Fibroadenome).
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