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  4 Forderungen der Krebshilfe nach mehr Lebensqualität für Krebspatienten  
     
 

1. Neuregelung von Anträgen für Kur- und Erholungsaufenthalte
Es ist nicht mehr möglich, allein aufgrund einer Krebserkrankung und –Behandlung eine Kur zu beantragen. Die Krebshilfe fordert, dass PatientInnen mit der Diagnose Krebs wieder berechtigt sind, einen Kur- und Erholungsaufenthalt in Anspruch zu nehmen.

2. Einrichtung von speziellen Reha-Kliniken für unterschiedliche Tumordiagnosen
In Österreich existieren einige wenige spezifische Reha-Kliniken für Krebspatienten. Für Krebspatienten ist es wichtig, in einer Klinik behandelt zu werden, die schwerpunktmäßig wirklich auf Krebspatienten ausgerichtet ist, da dies eine Krankheitsbewältigung auf vielfältige Art und Weise erleichtert. Die Krebshilfe fordert, dass seitens der Versicherungsträger Vor-kehrungen getroffen werden, um diese Einrichtungen zu schaffen.

3. Gesetzliche Regelung der Einstufung von Behinderung durch Krebserkrankungen
In Deutschland gibt es klare Richtlinien, nach denen bei Krebsdiagnosen der Grad der Behinderung eingestuft wird. Je nach Ausmaß der Erkrankung bzw. Grad der Behinderung kann dann auch die Invaliditätspension eingereicht werden. In Österreich gibt es dazu keine klaren Richtlinien. Die Krebshilfe fordert transparente, klare Richtlinien für die Einstufung von Behinderung und Klärung der Frage, wann ein Krebspatient (aus Sicht der Behörden) keiner mehr ist. Für Krebspatienten sollte es während der Zeit des Krankenstandes (und einer entsprechenden Nachfrist) einen Kündigungsschutz nach dem Modell der "begünstigt Behinderten" geben. Wenn ein Krankenstand sehr lange dauern muss, sollte es entweder eine längere Entgeltfortzahlung geben oder im Fall einer nötigen befristeten Pensionierung anschließende sozialrechtliche Maßnahmen (incl. beruflicher Rehabilitation), um den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu ermöglichen.

4. Gesetzlich verankerte Möglichkeit zur stufenweisen Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess für KrebspatientInnen
In Österreich ist für KrebspatientInnen der berufliche Wiedereinstieg so geregelt, dass sie, sobald sie gesund geschrieben wurden, sofort wieder voll (100% der Normalarbeitszeit) zu arbeiten haben. In anderen Ländern ist es möglich, stufenweise (über prozentuelle Arbeitszeit wie 30%, 50% etc.) wieder ins Arbeitsleben zurückzufinden, was die Gewöhnung an die Beanspruchung erleichtert und verhindert, dass der Arbeitnehmer womöglich schnell wieder ausfällt. Die Krebshilfe fordert, dass eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, die PatientInnen ermöglicht, schrittweise wieder in das Berufsleben einsteigen zu können.