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Immer wieder werden wir gefragt, wie derartige Verfügungen
auch korrekt getroffen werden können. Aus diesem Grund haben
wir in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Rechtsanwaltskammer
die wesentlichsten Informationen zusammengefaßt.
Muß ich ein Testament oder ein
Legat zugunsten der Österreichischen Krebshilfe durch einen
Rechtsanwalt aufsetzen lassen?
Nicht unbedingt. Ihr Testament ist auch dann gültig, wenn
Sie es selbst schreiben. Aber die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt
ist anzuraten und kostet nur eine geringe Gebühr. Und so
sind Sie sicher, daß Ihr Wille nicht verlorengeht.
Kann man ein Testament nachher noch
ändern?
Jederzeit. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Änderungen
vorzunehmen. Am besten tun Sie das handschriftlich und hinterlegen
die Neufassung beim Rechtsanwalt.
Kann ich der Österreichischen
Krebshilfe mein gesamtes Vermögen vermachen?
Im Prinzip schon - nur die Ansprüche Ihrer nächsten
Anverwandten (Gatte/Gattin, Kinder etc) - sind mit Pflichtanteilen
gesetzlich festgelegt.
Ist es möglich, den Verwendungszweck
des Geldes festzulegen?
Auch das ist kein Problem. Wenn Sie zum Beispiel der Österreichischen
Krebshilfe einen Teil Ihres Vermögens für Forschungsunterstützung
zur Verfügung stellen möchten, dann werden diese Mittel
auch ausschließlich dafür eingesetzt.
Wie steht es mit Sachwerten und Immobilien?
Die Österreichische Krebshilfe ist für jede Unterstützung
dankbar. Sachwerte oder Immobilien werden unter strengster Kontrolle
zum höchsten Preis verkauft und das Geld dann in Ihrem Sinne
investiert.
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