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  Legate - Ihr letzter Wille rettet Leben  
     
     
 

Immer wieder werden wir gefragt, wie derartige Verfügungen auch korrekt getroffen werden können. Aus diesem Grund haben wir in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Rechtsanwaltskammer die wesentlichsten Informationen zusammengefaßt.

Muß ich ein Testament oder ein Legat zugunsten der Österreichischen Krebshilfe durch einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen?
Nicht unbedingt. Ihr Testament ist auch dann gültig, wenn Sie es selbst schreiben. Aber die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt ist anzuraten und kostet nur eine geringe Gebühr. Und so sind Sie sicher, daß Ihr Wille nicht verlorengeht.

Kann man ein Testament nachher noch ändern?
Jederzeit. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Änderungen vorzunehmen. Am besten tun Sie das handschriftlich und hinterlegen die Neufassung beim Rechtsanwalt.

Kann ich der Österreichischen Krebshilfe mein gesamtes Vermögen vermachen?
Im Prinzip schon - nur die Ansprüche Ihrer nächsten Anverwandten (Gatte/Gattin, Kinder etc) - sind mit Pflichtanteilen gesetzlich festgelegt.

Ist es möglich, den Verwendungszweck des Geldes festzulegen?
Auch das ist kein Problem. Wenn Sie zum Beispiel der Österreichischen Krebshilfe einen Teil Ihres Vermögens für Forschungsunterstützung zur Verfügung stellen möchten, dann werden diese Mittel auch ausschließlich dafür eingesetzt.

Wie steht es mit Sachwerten und Immobilien?
Die Österreichische Krebshilfe ist für jede Unterstützung dankbar. Sachwerte oder Immobilien werden unter strengster Kontrolle zum höchsten Preis verkauft und das Geld dann in Ihrem Sinne investiert.

 

 
 

Möchten Sie mehr wissen?

Dann kontaktieren Sie uns:
Österreichische Krebshilfe
Wolfengasse 4
A-1010 Wien
Tel. (01) 796 64 50
Fax (01) 796 64 50 – 9
service@krebshilfe.net

oder wenden Sie sich direkt an die
Österreichische Rechtsanwaltskammer

 

 
 

Österreichische Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer Burgenland:
e-mail: rak.bgld@aon.at

Rechtsanwaltskammer Kärnten:
e-mail: rechtsanwaelte@carinthia.co.at

Rechtsanwaltskammer Niederösterreich:
e-mail: raknoe@aon.at

Rechtsanwaltskammer Oberösterreich:
e-mail: office@ooerak.or.at

Rechtsanwaltskammer Salzburg:
e-mail: rechtsanwaltskammer@salzburg.co.at

Rechtsanwaltskammer Steiermark:
e-mail: stmk.rak@rechtsanwaelte-stmk.at

Rechtsanwaltskammer Tirol:
e-mail: raktirol@aon.at

Rechtsanwaltskammer Vorarlberg:
e-mail: admin_awk@anwaltskammer.vo.at

Rechtsanwaltskammer Wien:
e-mail: office@rakwien.at