Erbschaftsspende

Ihr letzter Wille schenkt Hoffnung!

Gutes tun über den Tod hinaus können Sie mit einem Vermächtnis oder Testament zu Gunsten der Österreichischen Krebshilfe: Damit schenken Sie Hoffnung und uns die Möglichkeit, unsere Leistungen langfristig zu garantieren. Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Betroffenen helfen, Forschung fördern oder Informationsarbeit leisten sollen! Ihr letzter Wille wird mit Sicherheit erfüllt.

Wichtige Informationen zu Ihrem Testament

Immer wieder werden wir gefragt, wie derartige Verfügungen auch korrekt getroffen werden können. Aus diesem Grund haben wir hier die wesentlichsten Informationen zusammengefasst:

Muss ich ein Testament oder ein Vermächtnis zugunsten der Österreichischen Krebshilfe durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar aufsetzen lassen?

Nicht unbedingt. Ihr Testament ist auch dann gültig, wenn Sie es selbst schreiben. Aber die Hinterlegung ist anzuraten und kostet nur eine geringe Gebühr. Und so sind Sie sicher, dass Ihr Wille nicht verlorengeht.

Ein Testament regelt, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschieht. Es ist besonders sinnvoll, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen oder bestimmte Personen bzw. Organisationen gezielt begünstigen möchten.

Was sollte in einem Testament geregelt werden?

Setzen Sie Erben und Ersatzerben ein, nicht nur Vermächtnisse, und berücksichtigen Sie Gesamtvermögen und Schulden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Kann man ein Testament nachher noch ändern?

Jederzeit. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Änderungen vorzunehmen. Am besten tun Sie das handschriftlich und hinterlegen die Neufassung beim Rechtsanwalt.

Kann ich der Österreichischen Krebshilfe mein gesamtes Vermögen vermachen?

Im Prinzip schon - nur die Ansprüche Ihrer nächsten Anverwandten (Gatte/Gattin, Kinder etc) - sind mit Pflichtanteilen gesetzlich festgelegt.

Ist es möglich, den Verwendungszweck des Geldes festzulegen?

Auch das ist kein Problem. Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Forschung fördern, Vorsorgemaßnahmen setzen oder Betroffenen helfen sollen! Ihr letzter Wille wird mit Sicherheit erfüllt.

Wie steht es mit Sachwerten und Immobilien?

Die Österreichische Krebshilfe ist für jede Unterstützung dankbar. Sachwerte oder Immobilien werden unter strengster Kontrolle zum höchsten Preis verkauft und das Geld dann in Ihrem Sinne investiert.

Was ist ein eigenhändiges und was ein fremdhändiges Testament?

Das eigenhändige Testament ist die einfachste Testamentsform. Es wird vollständig handschriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben, Zeug:innen sind nicht erforderlich.
Ein Nachteil ist, dass es leicht übersehen oder beseitigt werden kann. Daher: Eine Registrierung im Österreichischen Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer oder im Testamentsregister der Österreichischen Rechtsanwälte erhöht die Sicherheit, dass es gefunden wird.

Ein fremdhändiges Testament kann am Computer oder von einer anderen Person verfasst werden, muss aber eigenhändig unterschrieben und mit einem handschriftlichen Zusatz (z. B. „Das ist mein letzter Wille“) bestätigt werden. Es sind drei gleichzeitig anwesende Zeug:innen erforderlich, die ebenfalls unterschreiben und ihre Daten angeben. Sie dürfen nicht begünstigt oder eng verwandt sein. Tipp: Wegen der strengen Formvorschriften ist rechtliche Beratung empfehlenswert.

Was muss ein eigenhändiges Testament enthalten?

  1. Überschrift: Klar als Testament kennzeichnen (z. B. „Mein letzter Wille“).
  2. Angaben zur Person: Vollständiger Name und Geburtsdatum.
  3. Erben bestimmen: Eindeutig benennen (Name, Adresse der Organisation) und Aufteilung des Vermögens festlegen.
  4. Vermächtnis formulieren: Empfänger und konkreten Vermögenswert genau angeben.
  5. Unterschrift: Ort, Datum sowie Vor- und Nachname unterschreiben.

Damit Sie ganz sichergehen können, dass Ihr letzter Wille formal korrekt ist, empfehlen wir Ihnen, Ihr Testament bei Notar:innen oder Rechtsanwalt:innen zu verfassen. Dort können Sie auch Ihr Testament registrieren lassen, hinterlegen und damit sicher gehen, dass es nicht verloren geht.

Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Österreichische Notariatskammer in Ihrem Bundesland wenden:

Österreichische Notariatskammer
E-Mail: kammer(at)notar.or.at

Österreichische Notariatskammer Wien, Niederösterreich, Burgenland
E-Mail: kammer-wnb(at)notar.or.at

Österreichische Notariatskammer Oberösterreich
E-Mail: oberoesterreich(at)notariatskammer.at

Österreichische Notariatskammer Kärnten
E-Mail: office(at)ktn-notare.at

Österreichische Notariatskammer Steiermark
E-Mail: steiermark(at)notariatskammer.at

Österreichische Notariatskammer Salzburg
E-Mail: salzburg(at)notariatskammer.at

Österreichische Notariatskammer Tirol, Vorarlberg
E-Mail: tirol-vorarlberg(at)notariatskammer.at

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Sie möchten mehr über unsere Arbeit erfahren und warum wir auf Ihre Unterstützung angewiesen sind? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf! 

Unsere Geschäftsführerinnen Martina Löwe & Doris Kiefhaber stehen Ihnen dazu jederzeit persönlich zur Verfügung: Tel. 01/7966450

Initiative "Vergissmeinnicht"

Die Österreichische Krebshilfe ist Partnerin der Initiative "Vergissmeinnicht", die Ihnen umfassende Erstinformationen zu gemeinnützigem Vererben und zu einem Testament für den guten Zweck bietet – immer sachlich und neutral.

Auf der Website der Initiative "Vergissmeinnicht" finden Sie viele wichtige Informationen aktuell und aus erster Hand. So auch ein Erklärvideo zum Gemeinnützigen Testament.
 

Koordination

Weitere Informationen

Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an

Claudia Ferschl 
Erbschaften & Vermächtnisse

Tel. 01/796 64 50-15
E-Mail: ferschl[at]krebshilfe.net


Spendenkonto

PSK-BLZ: 60000
KontoNr.: 2.046.000

IBAN: AT85 6000 0000 0204 6000 
BIC: BAWAATWW

 

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