Spendenabsetzbarkeit

Ihre Spenden an die Österreichische Krebshilfe sind steuerlich absetzbar!

Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 19.12.2012 wurde offiziell bestätigt, dass Spenden an die Österreichische Krebshilfe-Krebsgesellschaft steuerlich absetzbar sind.

Damit sind alle Spenden die Sie ab 19. Dezember 2012 an uns getätigt haben, steuerlich absetzbar. Registrierungsnummer: SO 2341

Kriterien für die Absetzbarkeit: 

  • Bewahren Sie unbedingt Ihre Belege auf! Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit. 
  • Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name angeführt ist.
  • Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt. Die absetzbare Höhe für Spenden beträgt maximal 10 Prozent Ihrer Einkünfte (bis 31.12.2012 maximal 10 Prozent Ihrer Vorjahreseinkünfte), bei Unternehmen 10 Prozent des Jahresewinnes (bis 31.12.2012 maximal 10 Prozent des Vorjahresgewinnes).
  • Die Summe Ihrer Spenden können Sie somit am Jahresende bei Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen.

Spendenabsetzbarkeit seit 2017

Neue gesetzliche Regelung für Spenden seit 1.1.2017

Seit dem Jahr 2018 müssen Sie Ihre Spenden nicht mehr selbst dem Finanzamt melden, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt wurden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben! 

Zu Ihrer Sicherheit und aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten verschlüsselt übermittelt. 

Weitere Informationen 

Weitere Informationen finden Sie auch unter www.spenden.at

Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten. 

Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Elfi, Anni, Gerti etc.) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben, geben Sie uns diesen so bekannt, wie er auf dem Meldezettel geschrieben ist. 

Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt. 

Wenn Sie einen Spendenerlagschein von uns haben, bei dem das Feld Geburtsdatum vorgedruckt ist, reicht es, wenn Sie das Geburtsdatum, Vorname und Nachname und Adresse dort eintragen. Oder Sie schicken ein Email mit Ihren Daten an spenden[at]krebshilfe.net. 

Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel. Wenn Sie einen Doppelnamen haben, bitte genau so schreiben, wie er auf dem Meldezettel geschrieben ist. 

Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen. 

Die Verpflichtung zur automatisierten Einmeldung durch die Spendenorganisationen bringt dem BMF eine massive Kostenersparnis und wälzt die Kontrollaufgabe auf die Organisationen ab. 

Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Ihre Daten verschlüsselt übermittelt. 

Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden. 

Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben. 

Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben. 

Datenschutz

Wichtige Information

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst und halten uns streng an die gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes in der geltenden Fassung.

Für die Datenverarbeitung verantwortlich:

Österreichische Krebshilfe-Krebsgesellschaft
Tuchlauben 19/10
1010 Wien
Tel. 01/7966450

Datenschutzbeauftragter:

Mag. Dr. Sandra Huber, MA / Datenschutz
E-Mail: sandra.huber[at]casc.at
Tel. 01/9240528

 


Helfen Sie mit!

Mit einer einmaligen oder auch einer regelmäßigen Spende können Sie die wichtige Arbeit der Österreichischen Krebshilfe unterstützen.

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Spendenkonto der Österreichischen Krebshilfe:

IBAN: AT85 6000 0000 0204 6000
BIC:  BAWAATWW

 

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